Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und die Jahreshauptversammlung.
Das Vermögen des Vereins und die Kassenführung sind mindestens jährlich zu prüfen. Hierzu bestimmt die Mitgliederversammlung für die Dauer von
zwei Jahren die Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören.
Die Satzung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 -Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes ist das Vereinsvermögen der Statt Rheinstetten zu übertragen, die es unmittelbar und ausschließlich für die Zwecke und Ziele (siehe §2) des Vereins zu verwenden hat.